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Bestrahlung von Lebensmitteln - gibt es das in Deutschland?

Lebensmittelchemiker aktiv im Verbraucherschutz

Bild von Lebensmitteln

Wenn in der Kennzeichnung eines Lebensmittels der Zusatz „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ steht, verrät dieser Zusatz, dass das Lebensmittel oder eine Zutat davon mit ionisierenden Strahlen behandelt wurde. Dies ist nicht nur auf Verpackungen erforderlich, sondern bei jeglicher Abgabe eines bestrahlten Lebensmittels oder eines Lebensmittels mit einer bestrahlten Zutat.
Hatten Sie schon einmal ein bestrahltes Lebensmittel in Deutschland in der Hand, z. B. einen Käse mit bestrahlten Kräutern?
Bestrahlte Lebensmittel kommen in Deutschland tatsächlich sehr selten vor, weil in der Bevölkerung Vorbehalte und Bedenken gegen diese Methode der Haltbarmachung bestehen.
Doch sind diese Ängste berechtigt?

Warum werden Lebensmittel bestrahlt?
Weltweit werden Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen behandelt, um einerseits lebensmittelbedingte Erkrankungen zu verringern und andererseits die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen. Je nach Strahlendosis können pathogene Mikroorganismen, also Krank-heitserreger, gänzlich abgetötet oder zumindest ihre Vermehrung gestoppt werden. Zur Sicherung der Welternährung spielt aber auch die Minimierung von Verlusten an Lebens-mitteln eine große Rolle. Dies ist durch die Unterbindung von vorzeitiger Reifung, Sprossung oder Keimung bei Obst und Gemüse, durch das Verzögern oder Anhalten von Verfall-prozessen und nicht zuletzt durch die Befreiung der Lebensmittel vom Schädlingsbefall, beispielsweise bei Getreide und Nüssen, möglich.

Wie und wo werden Lebensmittel bestrahlt?
Lebensmittel dürfen nur in speziellen, zugelassenen Bestrahlungsanlagen mit ionisierenden Strahlen bis zu einer festgelegten Höchstdosis bestrahlt werden. Als Quellen der Bestrahlung sind Gammastrahlen der Radionuklide Cobalt-60 oder Cäsium-137, Röntgen-strahlen oder Elektronenstrahlen erlaubt. Innerhalb der Bestrahlungsanlage kommen die Lebensmittel nicht mit der Bestrahlungsquelle in Berührung, sondern werden auf Transportbändern in einem aufwendig konstruierten Bestrahlungsraum um diese herumgefahren. Die Lebensmittel selbst werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv.
In Deutschland sind vier Bestrahlungsanlagen zugelassen. Hauptsächlich dient die Bestrahlung in diesen Anlagen der Sterilisation und Keimreduzierung in der Chirurgie, Pharma- und Kosmetikindustrie sowie zur Verbesserung von Werkstoffeigenschaften in der Kunststoffindustrie. Die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen macht, sofern sie erfolgt, nur einen äußerst kleinen Anteil aus.

Wie ist die Bestrahlung gesundheitlich zu bewerten?
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Kommission (SCF) konnte 1986 in seiner Bewertung keine gesundheitlichen Risiken beim Verzehr bestrahlter Lebens-mittel erkennen. Auf Empfehlung des Ausschusses ist allerdings eine Lebensmittelbestrahlung immer dann verboten, wenn sie Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen oder eine gute Herstellungs- bzw. landwirtschaftliche Praxis ersetzen soll. Mit anderen Worten: eine unsaubere Produktion darf nicht durch Bestrahlung kaschiert werden. [1]
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2011 die wissenschaftlichen Empfehlungen zur Sicherheit der Bestrahlung von Lebensmitteln aktualisiert. Die Sachverständigen der EFSA haben festgestellt, dass mit der Lebensmittelbestrahlung keine mikrobiologischen Risiken für Verbraucher verbunden sind und die Mehrzahl der Stoffe, die sich bei der Bestrahlung in Lebensmitteln bilden, auch während anderer bei der Lebensmittelverarbeitung eingesetzter Verfahren entstehen, und zwar in vergleichbaren Konzentrationen wie etwa durch die Hitzebehandlung von Lebensmitteln. [2]

Rechtliche Grundlagen für die Bestrahlung von Lebensmitteln
Europaweit gelten für die Bestrahlung von Lebensmitteln eine Rahmen- [3] und eine Durchführungsrichtlinie [4] aus dem Jahr 1999. Die Rahmenrichtlinie regelt allgemeine und technische Aspekte für die Durchführung, die Etikettierung und die Bedingungen für die Zulassung der Lebensmittelbestrahlung. Weiterhin sind die Zulassung und Überwachung von Bestrahlungsanlagen und Drittlandeinfuhren geregelt.
Die Durchführungsrichtlinie listet im Anhang diejenigen Lebensmittel auf, die mit ionisierenden Strahlen behandelt werden dürfen sowie die dabei zulässige Höchstdosis für die Bestrahlung. Europaweit erlaubt ist die Behandlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit ionisierenden Strahlen bis zu einer maximalen durch-schnittlichen Gesamtdosis von 10 Kilogray. Eine vollständige Harmonisierung der Bestrahlung von Lebensmitteln in Europa durch eine – ursprünglich geplante – Erweiterung des Anhangs ist nicht erfolgt. Damit regelt jedes Mitgliedsland selbst weitere Zulassungen/Verbote der Bestrahlung von Lebensmitteln. Daher ist in einigen anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union die Bestrahlung weiterer Lebensmittel erlaubt.

In Deutschland sind die genannten europäischen Richtlinien in der Lebensmittelbestrahlungsverordnung [5] umgesetzt.
Außer getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen dürfen in Deutschland weitere bestrahle Lebensmittel aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur verkauft werden, wenn eine Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vorliegt. Diese kann vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt werden, wenn von dem entsprechenden Lebensmittel keine Gesundheitsgefahr ausgeht und es in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig in Verkehr ist. So existiert seit 2006 für das Verbringen und Inverkehrbringen von tiefgefroren mit ionisierenden Strahlen behandelten Froschschenkeln eine derartige Allgemeinverfügung [6].

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