Der BTB ist die Fachgewerkschaft der Beschäftigten in den Bereichen Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst.

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder bei der Fortentwicklung des Dienst- und Besoldungsrechts und bringen unsere fachspezifischen Interessen auch in den Tarifverhandlungen ein.

Der BTB als Fachgewerkschaft ist Mitglied im dbb beamtenbund und tarifunion.

Staatlicher Arbeitsschutz

Bericht der Bundesregierung belegt bundesweites Kontrolldefizit im Arbeitsschutz!

Arbeitsschutz, was gehört dazu

Der Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2020 wurde als Drucksache 20/370 am 6. Januar 2022 dem Deutschen Bundestag zur Information vorgelegt. Auch im Jahr 2020 wurde der Trend von immer weniger Arbeitsschutzkontrollen bundesweit fortgeführt.

 

 

Der BTB, die Fachgewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst, beobachtet seit Jahren mit großer Sorge den Rückgang von Arbeitsschutzkontrollen durch die Länder. Für immer mehr Aufgaben stehen strukturell zu wenig Arbeitsschützer in den Ländern zur Verfügung. Die Beschäftigten des staatlichen Arbeitsschutzes in den Ländern bekommen jedes Jahr durch europäische Rechtssetzung oder durch Bundesgesetzgebung zusätzliche Aufgaben übertragen. Dafür wird allerdings kein oder kaum zusätzliches Personal in den Ländern eingestellt. So darf es Niemanden verwundern, dass die Betriebsbesichtigungen weiterhin rückläufig sind.

Die meisten Landesregierungen kommen ihrer Pflicht der Vollzugsüberwachung zur Umsetzung der bundesrechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen nicht nach. Beispielsweise gibt es in Baden-Württemberg nach wie vor keine funktionsfähige Arbeitsschutzverwaltung. Obwohl die Landesregierung regelmäßig durch den BTB auf diesen Missstand hingewiesen wurde und wird, reagiert die Landesregierung Baden-Württemberg nicht. Das Umweltministerium Baden-Württemberg blockiert seit Jahren die nachvollziehbare Strukturierung der Aufgabenwahrnehmung im Staatlichen Arbeitsschutz. Hier gilt das Motto „Wer nicht kontrolliert, stellt keine Mängel fest und hat keine Probleme im Vollzug des Arbeitsschutzes“, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.

Insbesondere im Bereich der prekären Beschäftigung gibt es bundesweit kein Konzept, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch Arbeitsschutzkontrollen zu sichern und zu verbessern.

Der aktuell veröffentlichte Bericht zeigt das Kontrolldefizit der Länder eindeutig auf. Dieses ist die Fortführung eines seit 20 Jahren andauernden Rückzugs der Länder im Staatlichen Arbeitsschutz.

grafik.jpgTabelle: Auswertung der Berichte der Bundesregierung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Jahren 2000 bis 2020.

  

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz aus 2021 hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats eine Kontrollquote von fünf Prozent aller Betriebe ab dem Jahr 2026 für die Länder vorgegeben.Wenn die Länder nicht sofort anfangen, Arbeitsschutzbeamt:innen massiv auszubilden, kann die neue gesetzliche Überwachungsquote nicht im Ansatz ehrlich erreicht werden.

Der BTB fordert daher von den Landesregierungen, endlich die Aufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes ernsthaft wahrzunehmen.
Unsere Mitglieder aus dem Bereich des Staatlichen Arbeitsschutzes bei den Ländern sehen unter den aktuellen Bedingungen keine Möglichkeit, die Anforderungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu erfüllen, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.


Pressemitteilung