Arbeitsschutz darf nicht zu einem „Potemkinschen Dorf“ werden, so der BTB Vorsitzende Jan-Georg Seidel

Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, kurz Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG trat am 7. August 1996 in Kraft. Mit diesem einher ging in der Bundesrepublik Deutschland ein Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz. Griff das Arbeitsschutzrecht bis dahin auf konkrete Detailregelungen zurück, so wurde nunmehr mit der sogenannten „Gefährdungsbeurteilung“ der Grundstein für ein, sich an der Gefährdung orientierenden Arbeitsschutz gelegt. Eine Änderung welche Arbeitgeber wie auch die Fachverwaltung in besonderer Weise fordert.

So ganz nebenbei erweiterte sich der Geltungsbereich auf die gesamte öffentliche Verwaltung, sprich ein mehr von ca. 4,5 Mill. Beschäftigten. Flankiert wurde diese wohl umfangreichste Rechtsänderung im Arbeitsschutz im Bereich der öffentlichtechnischen Fachverwaltung von strukturellen Umorganisationen und Reduzierung von Planstellen. „Durch dieses Aufeinandertreffen vom Verlust der Detailregelung und des enormen Personalabbau ist viel verloren gegangen und es ist mehr denn je zu tun“, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel. Die betriebliche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung ist auch 20 Jahre nach deren gesetzlich verpflichtenden Einführung nicht umfassend gelungen.

Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ist manches Mal ein „Potemkinsches Dorf“! „Arbeitsschutz ist Ländersache, die Personalgestellung und dessen fachliche Kompetenz ist in den vergangenen zwanzig Jahren zur Sanierung der Haushalte erheblich vernachlässigt worden. Der rasante technische Wandel erreicht fast immer zuerst die Arbeitswelt und verändert Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen. Neue Technologien konfrontieren mit neuen Gesundheitsgefahren. Hier braucht es erfahrenes, gut ausgebildetes Fachpersonal welches das Gefährdungspotential beurteilen und wirksame Schutzkonzepte entwickeln kann“, so der Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel zur Rückschau auf zwanzig Jahre Arbeitsschutzgesetz.

Ein gut aufgestellter Arbeitsschutz hilft, zwei der auch heute noch wichtigsten Pluspunkte der deutschen Wirtschaft, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter in den Betrieben zu fördern und zu erhalten. Guter Arbeitsschutz ist Teil einer zivilisierten Gesellschaftskultur.