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Nicht nur Gottes Mühlen Mahlen langsam Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Sie wissen aus zahlreichen Berichterstattungen mit welcher Vehemenz der BTB seit Jahren das Thema der Fachkräftegewinnung bei allen sich bietenden Gelegenheiten präsentiert. Die Bandbreite der Reaktionen reicht dabei von der totalen Einsicht in unsere Argumente bis hin zu Verschwörungsszenarien, dass es gar keinen Fachkräftemangel gäbe, es handele sich um eine Initiative der Wirtschaft, möglichst einfach an billige Fachkräfte aus dem Ausland zu kommen. Auf Grund unserer Erfahrungen aus den Bewerbungsverfahren die unsere Personalräte erleben bis hin zum persönlichen Kontakt zu den Studierenden an den Hochschulen kann man jedoch den Schluss ziehen, dass wir keiner Fatahmorgana verfallen sind, der Fachkräftemangel ist real. Mit unseren Argumenten konnten wir die maßgeblichen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages überzeugen. Allen voran die Bundestagsabgeordneten Dr. Stefan Ruppert von der FDP und Armin Schuster von der CDU/CSU-Fraktion. Beide Abgeordnete gehören dem Bundestag seit dieser Wahlperiode an und sind auch entsprechend unbelastet das Thema angegangen. Als Berichterstatter haben die Abgeordneten ihre Fraktionen von der Notwendigkeit überzeugt, nicht nur die IT-Fachkräfte dem vorstehenden Gesetz zu unterziehen, sondern auch den technisch-naturwissenschaftlichen Dienst. Mit Datum vom 24. November 2011 haben in der Folge die Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Pütz (FDP) als innenpolitische Sprecher den folgenden Änderungsantrag an den Bundestagsinnenausschuss gestellt: Auszug: aa) In Satz 1 wird nach der Angabe „A 10“ die Angabe „oder A 11“ eingefügt. bb) In Satz 3 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; bei einem Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang kann auch das Eingangsamt A 11 zugewiesen werden.“ ersetzt. Die spätere Begründung in dem Änderungsantrag stellt das Ziel dann nochmals klar. Zitat:Die Änderung zielt auf eine Verbesserung der Einstiegsbedingungen insbesondere für Beamte im gehobenen technischen Verwaltungsdienst mit ingenieurwissenschaftlichen Studienabschlüssen. Das fakultative Einstiegsamt A 11 ermöglicht eine Reaktion in den Fällen, in denen die vorhandenen laufbahnrechtlichen Instrumente, insbesondere die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt (§ 20 BBG, § 25 BLV), zur Personalgewinnung nicht ausreichen. Zitat Ende. Man kann es drehen und wenden wie man will, dies ist der Einstieg in ein höheres Eingangsamt, der allerdings nur für den Bund gilt. Vorerst, nur für den Bund gilt. Der Änderungsantrag wurde in der Sitzung am 30. November 2011 beraten, das Gesetz wurde allerdings noch nicht verabschiedet. Die im weiteren mit diesem Artikelgesetz verbundenen Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften wurden von der Opposition aufgegriffen und es soll zu diesen Punkten noch am 12. Dezember eine Anhörung stattfinden. Die Regelungen für das Fachkräftegewinnungsgesetz stehen bei dieser Anhörung nicht mehr im Focus. Es gilt natürlich die abschließende Beratung und Beschlussfassung des Deutschen Bundestages abzuwarten. Mit dieser Initiative erkennen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages an, dass die Einstellungsbedingungen der öffentlichen Arbeitgeber zu weit hinter den Bezahlungsbedingungen der Wirtschaft hinterher hinken. Diese Einsicht bewirkt, hat einzig und allein der BTB, der mit hoher Präsenz in Berlin Überzeugungsarbeit geleistet hat. Die Verabschiedung des Gesetzes sollte noch abgewartet werden, ehe die entsprechenden Initiative in den Ländern anlaufen können. Der Bundesvorsitzende hat sich bei Studierenden an Fachhochschulen informiert, welchen Stellenwert die öffentlichen Arbeitgeber bei ihnen haben. Die Antworten waren sehr ernüchternd. Die Bereitschaft zu Anwärterbezügen von circa 1 000 Euro eine weitere Ausbildung zu durchlaufen ist nicht mehr vorhanden. Die Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen in Verbindung mit einer entsprechenden Verpflichtungszeit würde die Bewerbungssituation wesentlich verbessern. Deutlich wurde bei diesen Gesprächen auch, dass die tarifliche Eingruppierung als völlig unzureichend angesehen wird. Diese Aussagen der jungen Leute deckt sich mit der Abwanderung vieler tariflich Beschäftigter Techniker und Ingenieure. Lassen wir also den Sekt noch etwas im Keller und freuen uns ein wenig über das doch recht erfreulich abgeschlossene Jahr 2011. Dieser Artikel erscheint im BTB Magazin 12/2011.
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