Der
BTB unterstützt die Tarifpolitik der dbb tarifunion. Im BTB organisierte
Arbeitnehmer können so ihre Interessen über die dbb tarifunion
unmittelbar in Tarifverhandlungen einbringen.
Tarifliche
Schutzvorschriften für die Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung sind
heute erforderlicher denn je. Sie müssen verwirklicht werden. Dies gilt
bei der Gestaltung der Entgeltordnung ebenso wie bei der Angleichung der Tarife
Ost an West. Der BTB fordert die Einführung eines einheitlichen
Tarifrechts für Bund/Kommunen (TVöD) und Länder (TV-L) und
für einheitliche Regelungen der Arbeitszeiten und bei der Rahmengestaltung
der leistungsorientierten Bezahlung.
Berufsausbildung,
Fortbildung
Die Ausbildung im technischen
und naturwissenschaftlichen Bereich ist ständig neuen Erkenntnissen
anzupassen und auf internationalem Niveau zu halten. In Schulen und Hochschulen
ist der Technik und den naturwissenschaftlichen Fächern ein höherer
Stellenwert beizumessen. Die gerechte Gleichstellung der
Bildungsabschlüsse in technisch-naturwissenschaftlichen Gebieten wird
gefordert.
Fort- und Weiterbildung sind wesentliche Elemente, die als Voraussetzung zur funktionsgerechten Aufgabenerfüllung im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich unverzichtbar sind. Sowohl die fachbezogene als auch fachübergreifende Fortbildung muss deshalb wesentlich verstärkt werden. Die beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegschancen sind mittels dieses Instrumentariums zu verbessern. Außerdem ist für den einzelnen Arbeitnehmer ein tariflicher Anspruch auf Fort- und Weiterbildung durchzusetzen.
Arbeitsentgelt
Die Arbeitnehmer des
technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Verwaltungsdienstes und den
privatisierten Bereichen sind, entsprechend ihrer Vor- und Ausbildung, nach Leistung
und Verantwortung zu bezahlen. An der Tätigkeit orientierte und
leistungsbezogene Einkommen müssen regelmäßig der allgemeinen
Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung angepasst werden. Es sind
übersichtliche und verbindliche Tätigkeitsmerkmale zu erarbeiten.
Ein tarifliches Wirrwarr bei
den Tätigkeitsmerkmalen ist zu beseitigen. Das Eingruppierungsrecht muss
für jeden Beschäftigten verständlich sein und nicht nur für
"Spezialisten". Tätigkeitsmerkmale müssen die Grundlage
für eine leistungsgerechte und humane Arbeitsplatzbewertung sein.
Der BTB lehnt Einschnitte in
die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenso ab wie eine Reduzierung der
jährlichen Sonderzuwendung. Die Laufzeit der Lohn- und
Vergütungstarifverträge sollte 12 Monate nicht überschreiten.
Vermögensbildung
Vermögenswirksame Leistungen der öffentlichen Arbeitgeber müssen aus volkswirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten wesentlich verbessert werden.
Arbeitszeitverkürzung
Der BTB wendet sich gegen die weitere Verlängerung der Wochen- oder Lebensarbeitszeit. Neuen Arbeitszeitmodellen, die flexibler sind, stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Flexibilisierung von Arbeitszeit muss zu mehr Beschäftigung und nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. Auch der Abbau von Überstunden muss der Schaffung neuer Arbeitsplätze dienen.
Soziale Sicherheit
Bei
einer mehr als 10-jährigen Tätigkeit bei einem oder mehreren
öffentlichen Arbeitgebern muss der Arbeitnehmer unkündbar sein. Eine
ordentliche Kündigung ist auszuschließen. Zum Zwecke der
Herabgruppierung als Umgehung der tarifvertraglich vereinbarten
Unkündbarkeit darf eine Änderungskündigung nicht möglich
sein.
Die
öffentlichen Arbeitgeber und die privatisierten Bereiche sind gehalten,
eine aufgabenbezogene Personalbedarfsplanung zu erstellen und die
erforderlichen Arbeitsplätze zu besetzen.
Die
Bereitstellung erforderlicher Arbeitsplätze darf aus fiskalischen
Überlegungen nicht verweigert werden. Um auch weiterhin Jugendlichen eine
Perspektive für den öffentlichen Dienst zu bieten, fordert der BTB
die Bereitstellung von mehr Ausbildungsplätzen und die Gewährleistung
der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.
Der Schwerpunkt der sozialen Sicherheit im Alter liegt in der Sozialversicherung und der tarifvertraglichen Zusatzversorgung. Die Elemente der Versorgung sind so zu gestalten, dass der erarbeitete Lebensstandard nach Beendigung des Arbeitslebens erhalten bleibt.
Mitbestimmung am Arbeitsplatz
Die Personalvertretungsgesetze
des Bundes und der Länder müssen arbeitnehmerfreundlicher gestaltet
werden. Dies gilt insbesondere bei Strukturreformen von Verwaltungen,
Auflösung und Privatisierung von Dienststellen und Wegfall von
Arbeitsplätzen. Hier muss den Personalvertretungen ein größeres
Mitspracherecht eingeräumt werden. Eine starke Personalvertretung ist
zwingend erforderlich. Um diese zu gewährleisten, müssen in allen
Bereichen BTB - Wahlvorschläge für die Personalratswahlen aufgestellt
werden.
Erholungsurlaub
Er ist für alle
Arbeitnehmer unabhängig von der beruflichen Tätigkeit nur am
Lebensalter zu bemessen. Aus arbeitsmedizinischen und arbeitspolitischen
Gründen ist einer Verkürzung der Urlaubszeiten entgegenzuwirken.
Gestaltung der Arbeitsplätze
Die Arbeitsplätze sind
der technologischen Entwicklung anzupassen. Dies ist für die weitere
Humanisierung der Arbeitsbedingungen und nicht einseitig zur Rationalisierung
personalintensiver Arbeitsvorgänge einzusetzen. Die Fortentwicklung der Informations-
und Kommunikationstechnik ist aus Wettbewerbsgründen erforderlich.
Privatisierung
Der BTB wendet sich gegen die
unkritische Einführung privatrechtlicher Strukturen in den
öffentlichen Dienst. Die dadurch angestrebten Entlastungen werden nicht
erreicht. Sie führen zu einer Mehrbelastung des vorhandenen Personals.
Zudem führt die
Privatisierung zu einer Gefährdung der tariflichen Ansprüche und wird
deshalb von uns abgelehnt.