|
Positionspapier der Vertretung der Senioren und Hinterbliebenen |
|
|
(Zur
besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Formulierung
benutzt.) Der BTB vertritt neben den Interessen der aktiven Beamten
und Tarifbeschäftigten der technischen und naturwissenschaftlichen
Verwaltungen, Anstalten und Betrieben des öffentlichen Dienstes auch die
besonderen Anliegen der Senioren und Hinterbliebenen. Hierfür wurde satzungsgemäß die Vertretung
der Senioren und Hinterbliebenen eingerichtet. Sie ist für die
Versorgungs- und Rentenpolitik des BTB verantwortlich und Ansprechpartner der
Senioren. Der Vorsitzende dieser Vertretung ist stimmberechtigtes Mitglied
des BTB-Bundesvorstandes. Damit sind die Senioren und Hinterbliebenen in
solidarischer Gemeinschaft mit ihren noch im aktiven Berufsleben stehenden
Kolleginnen und Kollegen weiterhin Mitglieder im BTB und können die
Leistungen des DBB und des BTB in Anspruch nehmen. In den Landesgliederungen stehen für die Belange der
Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen gewählte und
sachkompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die den notwendigen
Informationsfluss zwischen den Mitgliedern und den Entscheidungsgremien des
BTB und des DBB gewährleisten. Der BTB ist im Bundesvorstand und weiteren wichtigen
Beschlussgremien des DBB und in den Vorständen der
DBB-Landesgliederungen vertreten. ·
Er unterrichtet seine Mitglieder
mit dem BTB Magazin umfassend und aktuell aus den technischen und
naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen und über alle wichtigen
Entwicklungen des Dienst- und Arbeitsrechts, der Beamtenversorgung, der
Krankenfürsorge und des Rentenrechts. ·
Er gewährt über den DBB
Rechtsschutz, auch für Hinterbliebene. ·
Er vermittelt Leistungen der
DBB-Akademie, wie Seminare, günstige Urlaubsreisen Studienfahrten,
Bücherdienst. ·
Er vermittelt Versicherungs- und
Bankendienste zu Sonderkonditionen und vieles mehr. Der
BTB richtet seinen Einsatz in der Seniorenpolitik insbesondere auf folgende
Themen: Ø
Die Senioren müssen auf ihre
Altersversorgung vertrauen können. Wir wenden uns gegen Eingriffe in
die Versorgungsbezüge und Renten. Durch verschiedene Reformen und
strukturelle Maßnahmen wurden
bisher schon erhebliche finanzielle Vorleistungen für die Haushalts- und
Rentenkonsolidierung erbracht. Es kommt hinzu, dass ältere Menschen nur
unter erschwerten Bedingungen noch Möglichkeiten zur privaten
Absicherung haben. Ø
Das Versorgungsrecht der Beamten
muss als eigenständiges System der Alters- und Hinterbliebenenversorgung
erhalten bleiben. Das selbstständige
Besoldungs- und Versorgungssystem der Beamten ist Bestandteil des
Berufsbeamtentums und sichert die öffentliche Ordnung. Dass für die
zunehmenden Aufwendungen für Versorgungsbezüge keine Rücklagen
gebildet wurden, kann den Versorgungsempfängern nicht angelastet werden.
Bereits seit über 30 Jahren ist dieser Sachverhalt bekannt. Durch die
schon jetzt erbrachten Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe sind
die Versorgungsbezüge im Vergleich zu den Renten und den Bezügen
der Aktiven erheblich zurückgeblieben. Hinzu kommt, dass die Einkommen
im öffentlichen Dienst insgesamt hinterherhinken. Ø
Krankenfürsorge und
Pflegeversicherung dürfen sich nicht weiter verschlechtern. Mit den Einschränkungen von
Leistungsbereichen wurden bereits erhebliche Einbußen hingenommen. Zu
berücksichtigen ist auch, dass das bestehende System der
Krankenfürsorge für den Staat günstiger ist als die
gesetzliche Krankenversicherung. Ø
Die Versorgung der Witwen und
Witwer und das Waisengeld müssen den steigenden Lebenshaltungskosten
angepasst werden. Die wirtschaftliche Situation der
Hinterbliebenen ist schon jetzt besorgniserregend. In vielen Fällen
werden sie künftig auf die gesetzliche Mindestversorgung angewiesen
sein. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird dem nicht gerecht. Bei
Rückstufung auf die Steuerklasse 1 führt das zu weiteren
erheblichen Einbußen bei den ohnehin schon reduzierten Einkommen. Ø
Mit Äußerungen wie
“Alten- oder Pensionslasten” muss endlich Schluss sein. Öffentliche Diskussionen um
die Entwicklung des Versorgungsrechts und der Renten müssen versachlicht
werden. Die Würde der älteren Menschen ist von Politikern und
Medien anzuerkennen. Dem BTB ist die Information über die
Altersverfügungen ein besonderes Anliegen. Dazu gehören die
Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die
Vorsorgevollmacht. Die frühzeitige und sorgfältige Erstellung
dieser Verfügungen und Vollmachten erspart oft viele Schwierigkeiten und
unnötige Kosten. Ein Schicksalsschlag ist nicht altersabhängig;
natürlich ist die ältere Generation hier eher betroffen. Deshalb
sollten sich besonders ältere Menschen mit diesem Thema frühzeitig
befassen und für sich ihren ganz persönlichen Willen für den Ernstfall
formulieren. Weitere
Informationen hierzu: www.BTB-online.org/Senioren.htm |
|