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Thesen und
Zielvorstellungen des BTB zur Verkehrspolitik
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Ein leistungsfähiges Verkehrswesen
ist Grundlage unserer Strukturpolitik und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Vorrangiges Ziel der Verkehrsplanung muss sein, die Lebensqualität für
die Bürger in unserem Land und ihre Umwelt zu erhalten, zu sichern und
- wenn möglich - zu verbessern. Die aktuellen und längerfristigen
Probleme der Verkehrs-, Struktur- , Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Gesellschafts-,
und Umweltpolitik sind komplexer Natur und können in letzter Konsequenz
nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind nur im Rahmen eines ausgewogenen
verkehrspolitischen Gesamtkonzepts lösbar. Die Wiedervereinigung Deutschlands
ist gerade für die Verkehrspolitik eine große Herausforderung.
Folgende Maßnahmen sind
dringend notwendig :
- Die verschiedenen Verkehrszweige
(Straße, Schiene, Wasser, Luft) müssen sich partnerschaftlich ergänzen.
Sie sollten ihren spezifischen Eigenarten entsprechend zum Nutzen aller unter
Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und humanitären
Einsatzgrenzen möglichst optimal zur Wirkung kommen. Den Ost-West-Verbindungen
ist eine besondere Bedeutung zuzumessen.
- Der Verkehrsverbund ist zu fördern.
Der Übergang von einem Verkehrssystem zum andern, insbesondere von der
Straße zur Schiene, muß durch Anlage geeigneter Parkplätze
und mit anderen verkehrstechnischen Mitteln verbessert werden.
- Das Leistungsangebot der Deutschen
Bundesbahn AG ist den strukturellen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten entsprechend
auszubauen. Es muß insbesondere sichergestellt werden, daß der
Massengüterverkehr wieder von der Straße weg zur Schiene verlagert
wird. Die derzeitigen Wettbewerbsverzerrungen, denen die Deutsche Bahn AG
ausgesetzt ist, müssen beseitigt werden.
- Der öffentliche Personennahverkehr
ist besonders in den Ballungsräumen zu fördern.
- Daneben muß das für
den Individualverkehr das unverzichtbare Verkehrssystem "Straße"
unterhalten und modernisiert werden. Straßenneubauten sollten vorrangig
zur Ortsumgehung, zur Verkehrsberuhigung in eng bebauten Ortschaften, zur
Verbesserung der Verkehrssichereit, zur großräumigen Erschließung
von Ballungszentren, und dort erfolgen, wo die Verkehrsdichte dies erfordert.
- Das öffentliche Straßennetz
ist bundesweit durch ein Radwegenetz parallel zu bestehenden oder neu zu bauenden
Bundes- , Landes- , Kreis- und Ortsstraßen oder über vorhandene
Wirtschafts- oder Forstwege zu ergänzen.
- Das Wasserstraßennetz sollte
zu einem europäischen Verbundsystem bei Güteabwägung mit anderen
Verkehrssystemen weiterentwickelt werden. Auch hierbei dürfen ökologische
Interessen nicht vernachlässigt werden.
- Der Luftverkehr sollte vorwiegend
internationalen und globalen Verbindungen dienen. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen
und Überkapazitäten ist ein besserer Verkehrsverbund inbesondere
mit dem Schienen-Schnellverkehr dringend geboten.
- Bei allen Verkehrswegeplanungen
und verkehrspolitischen Maßnahmen müssen die Interessen des Umweltschutzes
unter Einschaltung der zuständigen Fachbehörden (Landschaftsbehörden,
Ämter für Umweltschutz und Ökologie usw.) Berücksichtigung
finden (Umweltverträglichkeits-Atteste, wissenschaftlich begründete
ökologische Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur).
Stärkere Beachtung finden
sollten :
- Bei Trassenführungen von
Neubaustrecken bei Bahn und Straße müssen ökologisch empfindsame
Gebiete geschont werden. Die Einhaltung einer größeren Distanz
zwischen Straßenneubaustrecken und bebauten bzw. zur Bebaung vorgesehenen
Flächen ist im Interesse der Bürger und zur Vermeidung umfangreicher
Lärmschutzmaßnahmen durch Beton - und Stahlgerüste dringend
geboten.
- In vielen Fällen können
Bodenordnungsmaßnahmen (z.B. Flurbereinigungen oder Baulandumlegungen)
durchgeführt werden, um die notwendige Landbereitstellung zu sichern,
unvermeidbare Zerschneidungen von Grundstücken, Eingriffe in die Natur
oder in die Bausubstanz, sowie wirtschaftliche Schäden der unmittelbar
Betroffenen nicht nur weitestgehend auszugleichen, sondern parallel zur Liniearplanung
der Verkehrswege eine damit synchronisierte sinnvolle Flächenplanung
für den ländlichen oder städtischen Raum anzubieten.
- Die Planfeststellungsverfahren
für alle Verkehrsplanungen müssen für die Träger öffentlicher
Belange und für die betroffenen Bürger verständlich dargestellt
und begründet werden.
- Bürgerbeteiligungen sind
so früh wie möglich anzusetzen. Lösungsvarianten sollten offen
ausdiskutiert werden. Es sollte alles getan werden, um Mißtrauen gegenüber
den Verkehrswegeplanern gar nicht erst aufkommen zu lassen.
- Das Allgemeininteresse muß
Vorrang haben vor den Interessen Einzelner. Es muß sichergestellt werden,
daß bei Wahrung der Rechtsstaatlichkeit nicht durch eine unangemessene
Regelungsdichte, unzumutbare Auflagen, mehrjährige Verwaltungsgerichtsverfahren
in mehreren Instanzen, die Einführung eines Verbandsklagerechts, Verfassungsbeschwerden,
und daran anschließend noch durch z.T. militante Aktionen (siehe Startbahn
West) notwendige Verkehrsprojekte verhindert werden.
Verkehrspolitik muss zugleich Struktur
- und Wirtschafts- und Umweltpolitik sein und kann nicht von Städtebau,
Landschafts- und Landesplanung getrennt werden.
Die Bereiche Arbeiten, Wohnen und Erholen sind in bezug auf ihre Funktion, ihren
Rauman-spruch und ihre Verbindung durch Verkehr zueinander in Einklang zu bringen.
Der Abwäg-prozess der unterschiedlichen Interessen muss bei allen Verkehrsplanungen
transparent gemacht werden.
Nicht zuletzt müssen die Politiker sich wieder ihrer Verantwortung als
Repräsentanten der Legislative für eine sachgerechte Verkehrspolitik
bewusst werden und dazu stehen, und zwar auch dann, wenn unbequeme Interessengegensätze
zu überwinden oder nicht mehr aktuelle politische Entscheidungen zu korrigieren
sind.
Es ist dringend notwendig, dass das rechtsstaatliche Bewusstsein in unserem
Volk wieder-belebt und eine unverklemmte Einstellung zur Technik und zu den
Naturwissenschaften ent-wickelt wird. Nur so ist auf Dauer eine gute Verkehrspolitik
als Voraussetzung einer gesun-den gesamtwirtschaftlichen Entwicklung möglich.