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Zukunftsperspektiven
für Beamte,
Angestellte und Arbeiter im technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienst
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Die rigorose Sparpolitik zur Entlastung
der öffentlichen Haushalte hat in den letzten Jahren bei den technischen
und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen zu Auswirkungen geführt, die
die Beschäftigten dieser Verwaltungen mit großer Sorge erfüllen.
Dabei richtet sich die Kritik nicht
gegen sachlich begründete und unvermeidliche Sparmaßnahmen, sondern
gegen die pauschalen und überproportionalen Stellenkürzungen und Privatisierungsvorhaben,
von denen die technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen in besonderem
Maße betroffen sind. Sie sind kein geeignetes Mittel zur mittel- und langfristigen
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Im Gegenteil: Der fortwährende
Personalabbau wirkt eher kostensteigernd, als kostenmindernd. Die Funktionsfähigkeit
der technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen wird nachhaltig
in Frage gestellt.
Wer auch in Zukunft leistungsstarke,
bürger- und umweltfreundliche technische und naturwissenschaftliche Fachverwaltungen
zur Durchsetzung der bundes-, landes- und kommunalpolitischen Ziele einsetzen
will, der muss
- technisch-naturwissenschaftlichen
Sachverstand bei den Entscheidungsprozessen stärker als bisher nutzen,
- einen undifferenzierten Stellenabbau
zukünftig unterlassen,
- von einer weiteren "Privatisierung"
staatlicher Aufgaben Abstand nehmen, die ohnehin nur zu unerträglichen
Verhältnissen, keinesfalls aber zu einer Kosteneinsparung führt
- auch in Zeiten des knappen Geldes
Leistungsanreize erhalten und ausbauen, nicht aber durch negative Besoldungs-
und Tarifstrukturmaßnahmen abbauen,
- anerkennen, dass die Ingenieure
im öffentlichen Dienst in den zurückliegenden Jahren im Gehaltsvergleich
zur freien Wirtschaft Einkommensverzichte in Millionenhöhe erbracht haben,
- die Berufserfahrung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der technisch-naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen und
Betriebe in den ostdeutschen Bundsländern nutzen und anerkennen.
Es muss bedacht werden,
- dass die Beamten des gehobenen
und höheren technischen-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes ein
verwaltungsexternes Fachhochschul- oder Hochschulstudium und ein zusätzliches
Berufspraktikum vor Beginn des Vorbereitungsdienstes für die jeweilige
Laufbahn auf eigene Kosten absolviert haben. Ihnen werden damit erhebliche
finanzielle Vorleistungen zugemutet, die das Maß der allgemein vom öffentlichen
Dienst abverlangten Einschnitte noch erheblich übersteigen. Dies gilt
auch für die Beamten des mittleren technischen Verwaltungsdienstes, die
überwiegend extern die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker
bzw. zum Meister nachweisen müssen und hierfür die Kosten zu tragen
haben.
Es darf nicht übersehen werden,
dass
- viele Aufgaben der Bundes -, Landes-
und Kommunalpolitik ohne den sachgerechten Einsatz der technischen und naturwissenschaftlichen
Fachverwaltungen nicht lösbar sind,
- die Beamten und Arbeitnehmer der
technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen für die Bewirtschaftung
von weit über 50 Milliarden € verantwortlich sind,
- von den technischen und naturwissenschaftlichen
Fachverwaltungen in einem erheblichen Umfang Impulse für Investitionen
insbesondere im Bereich der mittelständischen Wirtschaft ausgehen und
ihnen damit ein hoher konjunktur- und arbeitsmarktpolitischer Stellenwert
beigemessen werden muss.
Wer die Funktionsfähigkeit der
technischen und naturwissenschaftlichen Fachverwaltungen zerstört, der
gefährdet die fachgerechte und damit sparsame Bewirtschaftung öffentlicher
Haushaltsmittel, vernichtet nicht nur Arbeitsplätze im öffentlichen
Dienst, sondern auch in der privaten Wirtschaft.
Die technischen und naturwissenschaftlichen
Fachverwaltungen selbst werden auch weiterhin alle Rationalisierungs- und Kosteneinsparungsmöglichkeiten
bei der Gestaltung des Dienstbetriebes nutzen. Die Beamten und Arbeitnehmer
des technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes sind bereit,
ihre Aufgaben wie bisher mit großem Einsatz und Leistungswillen zu erfüllen.
Um ihren Dienstleistungsauftrag im
Interesse der Bürger unseres Landes erfüllen zu können, erwarten
unsere Berufskolleginnen und -kollegen aber
- eine aufgabengerechte Personal-
und Sachausstattung ihrer Dienststellen,
- eine ausbildungs-, leistungs-
und funktionsgerechte Bezahlung, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung
orientiert
- und damit eine Perspektive für
die Zukunft.