Informationen für die BTB Mitglieder aus dem Bereich Straßenbau und Straßenunterhalt

Hiermit möAutobahn in Deutschlandchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Sachstände zu den Abstimmungsgesprächen mit dem Bundesverkehrsministeriums und den Tarifverhandlungen zum Reformvorhaben der Bundesautobahnen informieren.

Der BTB ist in der ständigen Arbeitsgruppe beim Bundesverkehrsministerium vertreten und wirkt intensive an den Verhandlungen zum Tarifvertrag mit.

Auch wenn wir mit unseren gewerkschaftlichen Mitstreitern erste Erfolge erzielt haben, wie zum Beispiel bei der Gestaltung des Gesellschaftervertrags, ist die aktuelle Lage für uns noch nicht zufriedenstellend.

Der BTB vertritt stets den Standpunkt, dass die Reform nicht auf Kosten der Beschäftigten erfolgen darf. Dabei machen wir deutlich, dass die Reform nur gelingt, wenn die Beschäftigten davon überzeugt sind, dass sie fair behandelt werden. Fair sind für uns eine dauerhafte Standortsicherheit, eine bessere Bezahlung und gute berufliche Entwicklungsperspektiven. Nur wenn diese Forderungen erfüllt werden, werden die Beschäftigten für einen Wechsel zur
Infrastrukturgesellschaft oder zum Bundesfernstraßenamt bereit sein.


IGA Geschäftsführung

Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz aus dem BMVI stellte am 25.9.2018 Herrn Martin Friewald und Herrn Professor Torsten Böger als Interimsgeschäftsführung der Infrastrukturgesellschaft vor. Sowohl Herr Friewald als auch Professor Böger sind Geschäftsführer der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG).

Ab März 2019 werden ein technischer und ein kaufmännischer Geschäftsführer vom BMVI bestellt, die die IGA bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahr 2021 und darüber hinaus führen werden. Personen wurden bis dato nicht genannt.

Aktueller Entwicklungsstand zu den Organisationsstrukturen der IGA

Das BMVI erklärte am 25.9.2018, dass aufgrund der bundesweit unterschiedlichen Organisationsstrukturen und des Personalbedarfs für die IGA eine Organisationsstruktur gewählt wird, die es ermöglicht, vielen Beschäftigten aus dem Bereich der Bundesautobahnen die Standortsicherheit bei einer Wechselbereitschaft zu gewährleisten. Mit dieser Zielsetzung möchte das BMVI allen Beschäftigten aus dem Bereich der Bundesautobahnen die Entscheidung für
den Wechsel zum Bund erleichtern und ermöglichen.

Langfristig gibt es für die Organisation der IGA eine bundesweit einheitliche Zielstruktur. Die endgültige Organisationsstruktur soll dreistufig sein. Die Dreistufigkeit wird durch die Ebene der Zentrale, der Niederlassung und den Außenstellen mit Autobahnmeistereien gebildet werden. Verwaltungsaufgaben sollen gebündelt werden, die operativen Aufgaben des Unterhalts und Betriebs werden dezentral wahrgenommen und für fachliche Schwerpunkte sollen Kompetenzzentren gebildet werden. Das BMVI ist zur Erkenntnis gelangt, dass die Zielstruktur nur über einen langen Zeitraum erreichet werden kann. Eine schlagartige Umstrukturierung würde die Funktionsfähigkeit des laufenden Betriebs extrem gefährden.
 
Die Organisationsstruktur zum Start der IGA sowie die Zielstruktur werden mit der Abfrage der Verwendungsvorschläge versendet. Nur so können Beschäftigte eine Entscheidung treffen.


Ausrichtung der Ausbildung

Das BMVI sagt zu, dass alle Auszubildenden übernommen werden. Aktuell erstellt das BMVI ein Konzept für die zukünftige Ausbildung von Nachwuchskräften in der IGA. Hinsichtlich der Ausbildung von Straßenwärtern wird eine Kooperation mit den Ländern und Kommunen angestrebt. Die Standorte für überbetriebliche Ausbildungen sollen zukünftig auch von der IGA genutzt werden. Hinsichtlich des Berufsbildes der Straßenwärter und der Straßenwärtermeister ist eine Anpassung geplant, bei der die bewährten Berufsbildinhalte fortgeführt werden sollen.

In der IGA ist zukünftig keine Laufbahnausbildung für Beamte vorgesehen. Dies gilt für alle Bereiche. Aus Sicht des BTB ist dies eine strukturelle Fehlentscheidung, die überdacht werden muss. Ansonsten wird es kaum möglich sein das hohe Niveau des technischen Referendariats oder die hohe Qualität der Ausbildung der Straßenmeister zu nutzen.

Nach aktuellem Stand sollen nur bestehende Beamtenverhältnisse übernommen werden. Die Beamtinnen und Beamten werden dienstrechtlich im Bundesfernstraßenamt zugeordnet und der IGA zugewiesen. Neue Beamtenverhältnisse bei Stellennachbesetzung soll es grundsätzlich nicht für die IGA geben sondern nur im Bundesfernstraßenamt so, der Leiter der IGA Stabstelle des BMVI Krüger.

Im Bereich der Nachwuchskräftegewinnung von Ingenieurinnen und Ingenieuren sollen duale Studiengänge angeboten werden.

Aus Sicht des BTB sind die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung für die IGA und das Bundesfernstraßenamtes nicht ausreichend.


Einsatz von Beamtinnen und Beamte in der IGA

Wechselbereite Beamtinnen und Beamte werden zum Bundesfernstraßenamt versetzt und entweder im Bundesfernstraßenamt direkt oder in der IGA als zugewiesenes Personal eingesetzt. Für die beruflichen Entwicklungsperspektiven der Beamtinnen und Beamten wird aktuell ein Konzept für Aufstiege und Weiterentwicklungsmöglichkeiten erarbeitet. Das Konzept wird den Gewerkschaften zur Beteiligung zugesendet.

Das BMVI hat bestätigt, dass kein Beschäftigter gegen seinen Willen versetzt oder gestellt werden soll. Das BMVI hofft, dass eine ausreichende Anzahl an freiwillig wechselbereiten Beschäftigten von den Ländern gemeldet wird.


Einschätzung des BTB: Zurzeit ist eine Entscheidung nicht möglich!

Dem BMVI ist bewusst, dass die Reform ohne wechselbereite Kolleginnen und Kollegen nicht gelingen wird. Die Zusage des BMVI zur Standortsicherheit für die Arbeitsplätze die nicht vom Standortkonzept abgedeckt werden, ist ein wichtiger Teil der Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen Wechsel. Nach aktueller Lage fehlen noch wichtige Informationen, wie beispielswies der Tarifvertrag oder die beruflichen Persepktiven, damit Beschäftigte sich
entscheiden können.

Die vom BMVI aktuell erarbeiteten Konzepte zur Startstruktur der IGA, zum Personalentwicklungskonzept, zum Einsatz von Beamtinnen und Beamten sowie die Ergebnisse der Verhandlungen des Tarifvertrages müssen erst schriftlich fixiert werden, damit eine Entscheidung von den Beschäftigten getroffen werden kann.


Insofern empfiehlt der BTB seinen Mitgliedern sich noch nicht zur Wechselbereitschaft zu äußern und die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen und Abstimmungsgespräch abzuwarten.