Mitgliederinformation zur Bundesfernstraßenreform

Autobahn

Für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten gibt es gute Nachrichten - aber es besteht auch dringender Handlungsbedarf!

Lösung für die Straßenmeister in Baden-Württemberg gefunden!
Stellenplan des Fernstraßen-Bundesamtes auf gutem Weg!
Dienstpostenbewertung muss noch angepasst werden! 

 

  • Lösung für die Straßenmeister in Baden-Württemberg gefunden!

Für den Übergang der Straßenmeister aus Baden-Württemberg zur Autobahn GmbH hat der Bundespersonalausschuss in allen vorgelegten Fällen antragsgemäß entschieden und damit die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst beim Fernstraßenbundesamt zuerkannt. Mit der Übersendung der Ernennungsurkunde des Landes Baden-Württemberg kann die Überleitung in den technischen gehobenen Dienst noch vor dem Übergang zum Fernstraßen-Bundesamt und der Autobahn GmbH erfolgen.
Nunmehr gilt es die Überleitverfahren, so schnell wie möglich, erfolgreich zu Ende zu führen. Dabei besteht für die baden-württembergischen Straßenmeister die Besonderheit, dass diese, wegen der mit dem Dienstherrnwechsel verbundenen Änderung ihrer Amtsbezeichnung, zwingend zum 01.01.2021 durch die Präsidentin des Fernstraßen-Bundesamtes neu ernannt werden müssen.

Damit ist für die Straßenmeister ein Grundstein für gute berufliche Perspektiven gelegt. 

  • Stellenplan des Fernstraßen-Bundesamtes auf gutem Weg!

Im Entwurf des Stellenplans für Beamte, die zur Autobahn GmbH zugewiesen werden sollen, muss der KW-Vermerk entsprechend der Zusage, dass nur die unteren Eingangsämter beim Ausscheiden von Beamten gestrichen werden, angepasst werden. Hier gibt es aktuell die Absicht, dass der KW-Vermerk in den Haushaltsberatungen so geändert wird, dass die Beförderungsperspektiven erhalten bleiben und das Fernstraßen-Bundesamt keine Sackgasse für Beamtinnen und Beamte wird.  

  • Dienstpostenbewertung muss noch angepasst werden!

Die aktuellen Informationen zum Verfahren der Dienstpostenbewertung sind nicht zufriedenstellend. Die derzeitigen Zwischenergebnisse bewerten die erforderlichen Qualifikationen, die Schwierigkeitsgrade komplexer Aufgaben und die hohe Verantwortung nicht ausreichend. Beispielsweise sind die Ergebnisse der Bewertungen der „Niederlassungsleitungen“ sowie der „Abteilungsleitungen bei den Niederlassungen und Außenstellen“ für die Bereiche Planung, Bau und Erhalt, Betrieb und Verkehr sowie für die „Fachstellen der Ingenieure“ nicht angemessen. Für diese Bereiche liegen meist nur Ergebnisse aus einer zur Verfügung gestellten Tabelle vor. Schon zum jetzigen Zeitpunkt wird deutlich, dass das KGSt-Bewertungssystem für die Bewertung der Aufgaben in der Autobahn GmbH nicht geeignet ist. Das KGSt-Bewertungssystem ist auf Organisationsstrukturen kommunaler Behörden ausgerichtet und ist für Aufgabengebiete mit Spezialistinnen und Spezialisten nicht geeignet.

Das Defizit des KGSt-Bewertungssystems wird besonders deutlich bei der Dienstpostenbewertung der künftigen Leiter der Autobahnmeistereien.

Während die Leitungen der Autobahnmeistereien ein hohes Maß der direkten Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im meist sehr gefahrengeneigten Straßendienst tragen, ein hohes Niveau im Hinblick auf technische Fachkompetenz als Ingenieure oder Straßenmeister und die Verantwortung für das Budget tragen müssen, kommt das KGSt-Bewertungssystem stets zu niedrigeren Bewertungen als die tarifliche Einordnung. Dass die Funktion einer Direktorin oder eines Direktors einer Niederlassung mit über 1.400 Beschäftigten und mit einer hohen Verantwortung für große Investitionen lediglich mit der Besoldungsstufe B2 bewertet wird, zeigt ebenso deutlich den systematischen Konstruktionsfehler des KGSt-Dienstpostenbewertungssystems. 

Das KGSt-Bewertungssystem ist wie Chlorid induzierte Korrosion im Stahlbetonbau!

Das KGSt-Dienstpostenbewertungssystem führt in der Bezahlung der Beamten dauerhaft zu strukturellen Schäden. Es verhält sich wie bei einer fehlerhaften Planung von zu schlanken Stahlbetonbauteilen mit Ausführungsfehlern bei der Betondeckung. Es entsteht versteckt dauerhaft der gefährliche Lochfraß!  

Das Bewertungssystem der KGSt hat einen systematischen Konstruktionsfehler, da es mit Standardisierung bei der Bewertung der Qualifikation und der Bewertung von Verantwortung den anspruchsvollen Aufgaben einer technisch geprägten Aufgabe nicht gerecht werden kann. Es ist für die allgemeine Kommunalverwaltung der Rathäuser und Kreisverwaltungen mit stets ähnlichen Organisationsformen entwickelt worden und hier liegen auch die Grenzen des Bewertungssystems!   

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