Der
technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst in der Verantwortung
für Mensch und Umwelt |
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Ökologie ist die Wissenschaft
von den Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt. Der Mensch ist
als Vernunftwesen in ethischer Verantwortung zur Gestaltung und Bewahrung seiner
Umwelt berufen, als Ziel einer positiven Entwicklung. Umwelt hat -ökologisch
verstanden- kontinentale und globale Zusammenhänge, die durch nationale Maßnahmen
nur begrenzt beeinflußbar sind, denn Deutschland umfaßt nur 0,3% der Erdfläche
und 1,4% der schnell wachsenden Erdbevölkerung.
Die Umsetzung der in Rio 1992 proklamierten
Umweltziele der "nachhaltigen Entwicklung" und "Schutz
der Lebensgrundlagen" wird weltweit die zentrale Herausforderung der
Gegenwart und der kommenden Jahrzehnte darstellen. Nachhaltige Entwicklung ist
als Prozeß zu verstehen, der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt
mit der Schonung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang
bringen soll. Mit der Aufnahme des Staatsschutzzieles "Umweltschutz"
in das Grundgesetz und fortschrittlichen Umweltgesetzen für Boden, Luft und
Wasser, vollzieht die Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten im nationalen
Bereich schrittweise erfolgreichen Umweltschutz.
Bei der Ausgestaltung und Umsetzung
der zukünftigen Umweltziele trägt der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst,
wie in den letzten 25 Jahren, eine besondere Verantwortung. Umweltschutz kann
nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen werden. Umweltschutz ist hoheitliche
Aufgabe und elementare Daseinsvorsorge des Staates für das Land und seine Bürger.
Erfolge und Probleme
Im Umweltschutz wurde in den letzten
Jahrzehnten von Staat, Wissenschaft, Umweltverwaltung, Volkswirtschaft und Bevölkerung
beträchtliches geleistet. Umweltschutz bleibt eine ständige fortzuentwickelnde
Aufgabe, die große Teile unseres Sozialprodukts beansprucht; dies setzt eine
leistungsfähige Volkswirtschaft, Wissenschaft und Umweltverwaltung voraus. Umweltschutz
ist eine medien- und kompetenzübergreifende Aufgabe mit dem Schwerpunkt des
"produktionsintregierten Umweltschutzes".
Besserungen sind erzielt:
- in Flüssen und Seen eine weitreichende
Reduzierung der organischen, sauerstoffzehrenden Stoffe sowie von Schwermetallen
und chlorierten Kohlenwasserstoffen durch Abwasserreinigungs- und Vorbehandlungsanlagen,
verbunden mit fortschrittlichen Vorschriften und Überwachung,
- beim Boden- und Naturschutz durch
Bodenschutzkonzepte und Naturschutzgesetzgebung, gefolgt von naturnaher Bodenordnung,
- für die Luft durch Abnahme der
Rauch-, Schwefel- und Schwermetallemissionen mit Hilfe neuer Filter bzw. Entschwefelungstechnik
sowie gesteigertem Wirkungsgrad moderner Kraftwerke, gefordert nach strengen
Emissionsvorschriften,
- bei Abfall durch Verringerung,
Differenzierung, Konzentrierung, Wiederverwertung oder umweltschonende Beseitigung
sowie Produktverantwortung der Industrie.
Negative Tendenzen sind spürbar durch:
- weitere Umweltbelastung in wachsenden
städtisch-industriellen Ballungsräumen,
- Belastung ,,vom Punkt zur Fläche"
durch Landwirtschaft, Atmosphäre und Klimaveränderung,
- anhaltenden zerstörenden Umgang
mit der Natur durch Flächenverbrauch, sorglose Freizeitbeschäftigung.
Aufgaben und Ziele
- Die Ressourcen auf Dauer nicht
über die Regenerationsrate oder die Rate der Substitution ihrer Funktion zu
nutzen.
- Stoffe und Energie auf Dauer nicht
über die Tragfähigkeit der Umweltmedien bzw. ihre Assimilationsfähigkeit freizusetzen.
- Das Klima schützen, Treibhausgase
vermindern.
- Die Vielfalt und den Artenreichtum
unserer Kulturlandschaft zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Umweltschonende und vorsorgende
Konzepte für Boden- und Gewässernutzung zu erarbeiten und durchzusetzen.
- Die Reinhaltung der Luft weiter
vorantreiben, die O3-Belastung zu vermindern.
- Die Postulate: Abfallvermeidung,
thermische Abfallverwertung oder Recycling, umweltgerechte Abfallbeseitigung
als Verbund abgestufter Zielorientierung unter ökologischen und ökonomischen
Begründungsgesichtspunkten zu entscheiden.
- Umweltverträgliche Herstellungs-
und Anwendungsprozesse und Produkte sowie produktionsintregierten Umweltschutz
zu verwirklichen und zu fördern.
- Das menschliche Denken und Handeln
auf fürsorgliche Pflege der Umwelt zu lenken.
Konsequenzen und Ziele
Die Ingenieure und Naturwissenschaftler
im öffentlichen Dienst bekennen sich zu der Verantwortung für Menschen und
Umwelt. Ihre Aufgabe ist es:
- mittel- und langfristige Umweltziele
einer nachhaltigen Entwicklung zu definieren und umzusetzen,
- Umweltschutz nach Gesamtkonzepten
zu planen, durchzuführen und zu überwachen für die städtisch-industrielle
Umwelt, die land- und forstwirtschaftliche Umwelt und die natürliche Umwelt,
- den Zustand der Umwelt zu beobachten
und zu dokumentieren,
- prioritäre Umweltmaßnahmen zügig
durchzuführen,
- die Bevölkerung sachgerecht, verständlich
und zeitnah über Umweltprobleme, Lösungen und Risikoeinschätzungen zu informieren,
- in Schulen und Hochschulen umfassend
und ideologiefrei über die nationale und internationale Dimension und Aufgabe
Umweltschutz zu unterrichten,
- die Einheitlichkeit der Rechtsordnung
zwischen Umwelt und Umweltstrafrecht anzumahnen,
- die Vereinfachung und Harmonisierung
von Gesetzen und Vorschriften vorzuschlagen und einzufordern,
- Vorschläge für eine europäische
Umweltgesetzgebung unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und einen gleichmäßigen
Verwaltungsvollzug in allen EG-Staaten darzulegen,
- die Schlüsselrolle der öffentlichen
Verwaltung darzustellen und die praktische Politik einzubringen,
- auf Forderung entsprechend den
gestiegenen gesetzlichen Umweltanforderungen hinzuweisen und diese einzufordern.
Verantwortlichkeit
In der Verantwortung für unsere
Umwelt stehen alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, unsere Industrie
und Wirtschaft sowie die öffentliche Hand. Umweltschutz kann nicht allein
auf nationaler Ebene, sondern muß zunehmend auf europäischer Ebene und weltweit
begriffen werden.
Die Lösung der sehr komplexen
Aufgabe erfordert ganzheitliche Planung und konsequentes Handeln. Dabei
kommt dem technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Dienst eine zentrale
Rolle zu. Der technisch-naturwissenschaftliche Verwaltungsdienst stellt
sich dieser Verantwortung.