Frau macht ein Sympathiezeichen vor dem Logo der BTB-Frauenvertretung

Mit der im Jahre 1999 in Kraft getretenen konsolidierten Fassung des Amsterdamer Vertrages wurde von der EU erstmalig die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Grundsatz der europäischen Politik vereinbart.

Die Gleichstellung und Geschlechterdemokratie soll als Querschnittsaufgabe - Gender mainstreaming - gefördert werden. Das Geschlecht allein darf weder qualifizieren noch disqualifizieren.

Wir als Frauenvertretung im BTB begleiten und unterstützen dieses Vorhaben.

Die BTB - Frauenvertretung fordert deshalb:

  • Sensibilisierung von Mädchen und Frauen für MINT- Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik),
  • verstärkte berufliche Förderung von Frauen durch Qualifizierungsmaßnahmen,
  • die Flexibilisierung der Arbeitszeit,
  • Förderung alternierender Telearbeitsplätze
  • die Einführung von Monats- und Jahresarbeitszeiten,
  • verbesserte Arbeitsbedingungen für Teilzeitbeschäftigte zu schaffen,
  • mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze,
  • verstärkt Führungspositionen auch für Teilzeitbeschäftigte zu ermöglichen,
  • Abbau von Benachteiligungen für teilzeitbeschäftigte Frauen
  • Maßnahmen um Mobbing zu bekämpfen und zu verhindern,
  • Erhalt von Altersteilzeitmodellen mit ausreichend finanzieller Absicherung der Arbeitnehmerinnen,
  • den Erhalt von wohnortnahen Arbeitsplätzen,
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer,
  • mehr partnerschaftliche Arbeitsteilung,
  • spezielle Wiedereingliederungsseminare, um die Wiedereingliederung in das Berufsleben nach der Familienphase zu erleichtern,
  • die Erweiterung und Sicherung eines ganztägigen qualifizierten Betreuungsangebotes für Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten, Ganztagsschulen und während der Ferien,
  • die Einrichtung eigener Kindergärten für größere Dienststellen oder im Verbund mit mehreren arbeitsplatznahen Dienststellen,
  • verbesserte Freistellungsmöglichkeiten zur Pflege erkrankter Kinder und pflegebedürftiger Angehörigen,
  • Beihilfeberechtigung für Beurlaubte und für Arbeitnehmerinnen,
  • Einführung/Erhöhung der Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen während des Erziehungsurlaubs/Elternzeit,
  • Ansprechpartner in den Dienststellen für Beschäftigte, die Eltern und /oder pflegende Angehörige sind
  • Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten,
  • eine faire Altersversorgung für Frauen und Männer, um Altersarmut zu verhindern.