Mitgliederinformation zur neuen Ministerverordnung
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verbessert den Infektionsschutz in der Arbeitswelt - Homeoffice muss angeboten werden und Kontakte müssen reduziert werden
Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, fünf Tage nach der Verkündung am 21.1.2021, in Kraft tretende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll das Infektionsrisiko in der Arbeitswelt verringern und so die Beschäftigten besser schützen. Die Ministerverordnung ist bis zum 15.3.2021 befristet.