Bessere Perspektiven für Beamtinnen und Beamte in der Autobahn GmbH! 

Gesprächsrunde

 

1. September führte der Vorstand der BTB-GIS ein Gespräch mit dem Bundesverkehrsministerium, der Autobahn GmbH und dem Fernstraßen-Bundesamt über die aktuelle Situation der zugewiesenen Beamtinnen und Beamten.

In der Bewertung der aktuellen Situation der Beamtinnen und Beamten sind sich Staatssekretär Dr. Michael Güntner aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Arbeitsdirektor der Autobahn GmbH, Gunther Adler und die Präsidentin Doris Drescher des Fernstraßen-Bundesamtes mit der BTB-GIS einig:

„Für die zur Autobahn GmbH zugewiesenen Beamtinnen und Beamten darf es keine Benachteiligung geben, sie sollen gleichwertig mit den Tarifbeschäftigten behandelt werden.“

Das Problem der Unterschiede zwischen der Eingruppierung und der Besoldungsstufe bei gleichen Aufgaben von Tarifbeschäftigten und Beamten kann im Einzelfall kurzfristig durch finanziell attraktive Angebote im Rahmen von „In-Sich-Beurlaubung“ für betroffene Beamtinnen und Beamten gelöst werden.

Mittelfristig, bis März 2022, werden die Dienstpostenbewertungen der Meistereileitungen überprüft und neu bewertet. Damit wird sichergestellt, dass bei der Bewertung eine umfassende und praxisbezogene Erfassung der Dienstposten erfolgt. Die BTB-GIS bleibt hierbei bei ihrer Forderung der Gleichstellung „EG =A“.

Damit die zugewiesenen/beurlaubten Beamtinnen und Beamten eine zukunftsgerichtete Fortentwicklung nehmen können, sollen Aufstiegsmöglichkeiten umgesetzt werden und Zulagen für A 13 Stellen im gehobenen Dienst geprüft und möglichst umgesetzt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens und den dazugehörigen Beratungen dafür werben, dass die erforderlichen Planstellen im Haushalt 2022 geschaffen werden.

Bei Stellenausschreibungen wird es zukünftig keinen Ausschluss von Beamtinnen und Beamten geben. Sofern eine im Auswahlgespräch ausgewählte Person aus der Statusgruppe der Beamtenschaft nicht über die laufbahnrechtliche Zugangsvoraussetzung für die zu besetzende Stelle verfügt, wird der Person eine „In-Sich-Beurlaubung“ angeboten. Während der „In-Sich-Beurlaubung“ können die erforderlichen Laufbahnvoraussetzungen, wie beispielsweise Beförderungen, umgesetzt werden. Soweit es gelingt, Planstellen A 13 Z im Haushalt auszubringen,  sollen Stellenangebote der Besoldungsgruppe A14 zusätzlich auch als Angebot der Besoldungsgruppe A13 Z ausgeschrieben werden.

Die Stufenfestsetzung, die Dienstpostenbeschreibungen und -bewertungen will das Fernstraßen-Bundesamt bis zum Ende 2021 für alle Beamtinnen und Beamten abgeschlossen haben.

 

Hintergrundinformationen zu den Vorteilen der „In-Sich-Beurlaubung“:

Die „In-Sich-Beurlaubungen“ können – die fachliche Eignung vorausgesetzt-  kurzfristig umgesetzt werden und gleichen den Einkommensnachteil bei Beamtinnen und Beamten aus. Die „In-Sich-Beurlaubung“ kann jederzeit auf Wusch der Beamtin oder des Beamten beendet werden. Die Zeit der „In-Sich-Beurlaubungen“ ist ruhegehaltfähig. Damit ist sichergestellt, dass Versorgungsanwartschaften fortgeführt werden. Die „In-Sich-Beurlaubungen“ haben somit keine negativen Auswirkungen auf die spätere Versorgung. Die Zeit der Beurlaubung wird auch in die Berechnung des Besoldungsdienstalters einbezogen, so dass sie für die Bemessung des Grundgehalts der Beamtenbezüge maßgebend ist. „In-Sich-Beurlaubten“ Beamten entsteht also kein Nachteil, wenn sie nach Beendigung der Beurlaubung wieder als Beamte beschäftigt werden.

21 08 franke guenthner becker krenzMitgliederinformation als PDF

Die BTB-GIS bleibt am Ball, um alle Ihre berechtigten Interessen umzusetzen und wird auf die Einhaltung der gemachten Zusagen drängen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie bei uns mitwirken und für GUTE ARBEIT und GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN, sowie eine leistungsgerechte Entlohnung und Besoldung in der Autobahn GmbH sorgen.